Die Schulze-Delitzsch-Grundsätze
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Im Namenszusatz "Schulze-Delitzsch" steckt die Philosophie der gewerblichen Genossenschaften. "Auf der Freiheit, verbunden mit der Verantwortlichkeit für deren Gebrauch, beruht die gesunde Existenz des Einzelnen, wie der Gesellschaft." Diesen Satz hat Hermann Schulze-Delitzsch dem ÖGV gewidmet, der 1872 in Wien gegründet wurde. In seinem 1855 erschienenen Buch "Vorschussvereine als Volksbanken" hält er die geschäftlichen Grundsätze für Kreditgenossenschaften fest und gibt praktische Anweisungen zur Gründung. Zwei Jahre davor ist in Leipzig sein "Assoziationshandbuch für deutsche Handwerker und Arbeiter" erschienen, in dem er Selbsthilfe und Zusammenschluss als Möglichkeiten propagiert, wie Handwerker auf den tiefgreifenden Wandel der Produktion reagieren können, der im Zuge der Industrialisierung und der neuen verbesserten Transportwege ihre Selbstständigkeit bedrohte. Als Mitglied der preußischen Nationalversammlung verhalf er 1867 dem deutschen Genossenschaftsgesetz zum Durchbruch, das dem österreichischen Genossenschaftsgesetz von 1873 als Beispiel diente. Freiwilligkeit, Demokratie und Förderung Genossenschaften kennzeichnet eine offene Rechtsform, die auf der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft beruht. Sie baut als personenbezogener privatrechtlicher Zusammenschluss auf der aktiven Beteiligung der Mitglieder als Träger und Abnehmer der genossenschaftlichen Leistungen auf (Identitätsprinzip). Genossenschaften haben eine demokratisch aufgebaute Entscheidungs- und Kontrollstruktur. In der Generalversammlung wird zumeist nach Köpfen und nicht nach der Kapitalbeteiligung abgestimmt. Diese Demokratisierung und Humanisierung des Kapitals ist Ergebnis des Grundsatzes der Selbstverwaltung. Der Aufsichtsrat und in der Regel auch der Vorstand werden aus dem Kreis der Genossenschafter durch die Generalversammlung gewählt (Selbstorganschaft) und sind durch diese jederzeit wieder absetzbar. Die Genossenschaften sind geprägt von einer evolutionären und anpassungsfähigen Organisationsstruktur, die dem liberalen Charakter dieser Rechtsform entspricht. Die Verfassung der Genossenschaft ist in der von den Genossenschaften selbst bestimmten und beschlossenen Satzung festgelegt. Sie ist flexibel und kann an die jeweiligen Bedürfnisse, Ziele und Interessen der Genossenschaftsmitglieder angepasst werden. Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Zentrale Zielsetzung der Genossenschaften ist der Förderauftrag, der den Zweck jeder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft bestimmt. Er dient der Erhaltung und Stärkung der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Mitglieder und der genossenschaftlichen Einrichtungen Mittel und Dienste, nicht allein der Gewinnmaximierung. Diesem Grundauftrag entsprechend hat die Genossenschaft "in Abstimmung mit ihren Mitgliedern unter Ausnutzung aller verbundwirtschaftlichen Vorteile unternehmerisch und marktgestaltend zu handeln, um dem Mitglied optimale Leistungen bieten zu können", wie es der Gesellschaftsrechtler Gerhard Frotz formuliert. Revision als Stärke Damit das auch tatsächlich so geschieht, gibt es die genossenschaftliche Revision, die im Genossenschaftsrevisionsgesetz von 1903 verankert ist. Sie ist die älteste Form der externen Abschlussprüfung überhaupt. Sie achtet nicht nur auf Gesetzmäßigkeit und Satzungsmäßigkeit des Jahresabschlusses, sondern prüft auch, ob die Geschäftsführung den Geboten der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht und ob der Förderauftrag eingehalten wird (Gebarungsprüfung). Die Frage der Zweckmäßigkeit stellt der Abschlussprüfer einer Aktiengesellschaft erst, wenn das Unternehmen in seinem Bestand gefährdet ist. Die Stärke der genossenschaftlichen Revision gegenüber der Wirtschaftsprüfung liegt in der Unabhängigkeit des Prüfers, die der Kündigungsschutz nach § 19 Abs. 5 Genossenschaftsrevisionsgesetz rechtlich absichert. Den Prüfer einer Genossenschaft bestellt der Revisionsverband und nicht wie bei der Aktiengesellschaft das Unternehmen. Die EU-Kommission wertet das in ihrer Empfehlung zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers am 16. Mai 2002 als "Schutzmaßnahme, die dazu beiträgt, bestimmte durch eigene Interessen bedingte Risiken für ihre Unabhängigkeit zu verringern". Die materielle Genossenschaftsrevision, die insbesondere auch an der Erfüllung des Förderauftrags interessiert ist, spielt eine unverzichtbare Rolle im Corporate-Governance-System der Genossenschaft. Der Revisor achtet damit auf die Erzeugung eines "Member-Values" durch die Genossenschaft, also auf eine effektive und nicht nur effiziente Leistungserstellung im Interesse der Mitglieder. Überparteilich und unabhängig Gewerbliche Genossenschaften und der ÖGV bekennen sich zu einem offenen, liberalen und demokratischen Gesellschaftssystem und treten für einen offenen und freien Wettbewerb ein. Sie bekennen sich zu Werten wie Demokratie, Freiheit und Toleranz sowie kooperativem Denken und Handeln unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes und des Gleichbehandlungsgebotes gegenüber den Mitgliedern. Die Schulze-Delitzsch-Genossenschaften und der Österreichische Genossenschaftsverband sind überparteilich und unabhängig.
Über Hermann Schulze-Delitzsch
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Hermann Schulze wurde am 29. August 1808 in Delitzsch (Sachsen) geboren. Sein Vater war Bürgermeister und Richter. Auch der Sohn schlug die juristische Laufbahn ein. Bald nach den Examina wurde er in Delitzsch Patrimonialrichter. Mit diesem Amt war nicht nur die "untere Gerichtsbarkeit" verbunden. Er vertrat zugleich die Polizei, und neben Stadtgemeinde und Kirche unterstanden ihm auch Schule und öffentliche Ordnung. 1846 gilt in den Biographien als ein Schlüsseljahr, in der der nunmehr 38-Jährige sein erstes soziales Wirken und Organisationstalent zeigte. Er organisierte Hilfsaktionen, die in dem auf Missernten folgenden Hungerjahr in Delitzsch und Umgebung Ausschreitungen verhinderten - woanders war indes das Militär zur Beilegung von Hungerkrawallen gerufen worden. Bald darauf ging Hermann Schulze, der seinem Namen später den Herkunftsort Delitzsch hinzufügte, in die große Politik - im ersten Anlauf als Mitglied der Preußischen Nationalversammlung in Berlin. Zehn Jahre Zwangspause von der Staatspolitik wurden fruchtbringend genutzt: Schulze-Delitzsch war nunmehr in der mittelständischen Wirtschaft "daheim". Hier reiften seine Genossenschaftsideen heran. Als die Industrialisierung und der vom Deutschen Zollverein geschaffene Binnenmarkt den Handwerkern zusetzte, musste rasch gehandelt werden. Auf Schulzes Initiative hin entstanden zügig Assoziationen in Form von Krankenkassen, Rohstoffzusammenschlüsse der Tischler und Schuhmacher, Vorschuss- und Kreditvereine - die Vorläufer der späteren Volksbanken. Ab 1861 gehörte Hermann Schulze-Delitzsch dem preußischen Abgeordnetenhaus an. Dort machte er sich jahrelang für Gesetze zugunsten der Genossenschaft stark. 1867 gelang der Durchbruch: ein Gesetz über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften passierte Preußens Parlament. Es trug die Handschrift des Pioniers Schulze-Delitzsch. Und es diente als Vorlage für das österreichische Genossenschaftsgesetz von 1873. Nach etlichen Modifizierungen und Novellierungen sind die Grundsätze des praxiserprobten Regelwerks für Kooperationen bis heute maßgebend.