Die Gründung einer Genossenschaft in 8 Schritten

  • Schritt 1: Kontakt zum Revisionsverband

    • Die Praxis zeigt, dass es am besten ist, wenn man gleich zu Beginn seines Vorhabens mit Spezialisten in Kontakt tritt. Der Österreichische Genossenschaftsverband, der zugleich Revisionsverband ist, berät Sie sehr gerne.

  • Schritt 2: Erstellung eines Business-Plans

    • Jetzt gilt es, einen Business-Plan zu erarbeiten. Die diesem zugrunde liegende Rechnung sollte durch ein Mengengerüst und Aussagen zur Organisation sowie vertragliche Komponenten untermauert sein.

  • Schritt 3: Erarbeitung der Satzung

    • Mustersatzungen liegen auf. Die Adaptierung auf das jeweilige Projekt erfolgt durch den Österreichischen Genossenschaftsverband.

  • Schritt 4: Einholung der Aufnahmezusicherung

    • Um im Firmenbuch eingetragen zu werden, ist eine Aufnahmezusicherung des Revisionsverbands erforderlich. Das ist die Erklärung, die Genossenschaft nach deren Eintragung als Mitglied aufzunehmen und die Revision zu übernehmen. Sie wird vom Österreichischen Genossenschaftsverband nach Erstellung der Satzung sowie einer positiven Prüfung der Unterlagen ausgestellt.

  • Schritt 5: Gründungsversammlung

    • Die Feststellung der Genossenschaftssatzung (Abschluss des Genossenschaftsvertrags) erfolgt in der gründenden Generalversammlung. Die Mindestzahl der Gründer liegt bei zwei, es müssen jedoch in der Generalversammlung mindestens so viele Gründer anwesend sein, wie Organmandate zu besetzen sind. Um die Identifikation mit der Genossenschaft zu stärken, empfiehlt es sich, möglichst viele Interessierte bereits in der Gründungsversammlung zu Mitgliedern zu machen. Dort erfolgt neben dem Abschluss des Genossenschaftsvertrags bereits die Wahl der Funktionäre - je nach den Bestimmungen der Satzung - sowie der Beschluss, dem Revisionsverband beizutreten. Die Gründer erklären ihren Beitritt zur Genossenschaft durch Unterfertigung eines Satzungsexemplars. Die Anwesenheit eines Notars ist nicht erforderlich.

  • Schritt 6: Eintragung im Firmenbuch

    • Die Firmenbucheingabe wird von den Vorstandsmitgliedern unterzeichnet und an das örtlich zuständige Landes- oder Handelsgericht gesendet. Dem Antrag müssen beiliegen:

      • Protokoll der gründenden Generalversammlung im Original
      • von den Gründern unterschriebene Originalsatzung
      • Aufnahmezusicherung des Revisionsverbands
      • gerichtlich oder notariell beglaubigte Firmenzeichnungserklärungen der Vorstandsmitglieder
      • Allenfalls: Verzeichnis der Mitglieder des Aufsichtsrats 

  • Schritt 7: Beitritt zum Revisionsverband

    • Nachdem die Genossenschaft im Firmenbuch eingetragen worden ist, tritt sie dem Revisionsverband endgültig als Mitglied bei. Die erforderlichen Unterlagen werden automatisch übermittelt.

  • Schritt 8: Gewerbeanmeldung und Steuernummer

    • Noch vor Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit muss die Genossenschaft die erforderliche Gewerbeberechtigung einholen. Beim Finanzamt ist ein Antrag auf Erteilung einer Steuer- und UID-Nummer zu stellen.

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