Grundzüge der Genossenschaft

Eine geniale Idee - zeitlose Werte - fit für die Zukunft

  • Gemeinsam erfolgreich – dieses Motto bringt auf den Punkt, was die Genossenschaft ausmacht. „Mehrere kleine Kräfte vereint bilden eine große“, hat Genossenschaftspionier Hermann Schulze-Delitzsch gesagt. „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele“, formulierte Friedrich Wilhelm Raiffeisen ganz ähnlich. Das Prinzip: Unternehmer oder Privatpersonen kooperieren, um einen gemeinsamen Bedarf zu decken und Leistungen zu erhalten, die der Markt sonst in dieser Form oder zu diesem Preis nicht anbieten könnte. Das Ziel jeder Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder in einem klar definierten Bereich – ob regionale Bankdienstleistungen, günstige Beschaffung von Rohstoffen oder effizienter Vertrieb.

  • Die Funktionsweise

    • Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit – genauso wie etwa die GmbH oder die AG. Die Rechtsform wird mit einem Zusatz (häufig eG oder eGen) gekennzeichnet. Gemäß Genossenschaftsgesetz ist das oberste Ziel die „Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder“ (§ 1 GenG). Der Förderzweck wird in der Satzung konkretisiert. Dabei kann es sich um die günstige Bereitstellung von Rohstoffen handeln, den Vertrieb von Fertigwaren oder auch um den Zugang zu Bankdienstleistungen. Damit das funktioniert, gilt: Die Mitglieder sind zugleich Eigentümer (Kapitalgeber) der Genossenschaft und in der Regel auch Kunden (Bezieher der Förderleistungen). Der Förderauftrag schließt das Erzielen von Gewinnen nicht aus. Ganz im Gegenteil: Diese sind sogar notwendig, um den langfristigen Bestand der Genossenschaft zu sichern. Und: Obwohl die Förderung im Vordergrund steht, können Überschüsse auch als Dividenden ausgeschüttet werden.

  • Die genossenschaftlichen Prinzipien

      • Förderprinzip: Die Mitgliederförderung ist das Wesensmerkmal der Genossenschaft.
      • Identitätsprinzip: Das Mitglied ist zugleich Eigentümer und Kunde (Selbstverantwortung).
      • Demokratieprinzip: Jedes Mitglied hat in der Regel eine Stimme, Vorstand und Aufsichtsrat kommen aus dem Mitgliederkreis (Selbstverwaltung).
      • Subsidiaritätsprinzip: Die genossenschaftliche Selbsthilfe beschränkt sich nur auf jene Geschäftsbereiche, welche die Mitglieder allein nicht besser meistern können.

  • Genossenschaften in der Praxis

    • Rund um den Globus sind fast 900 Millionen Menschen Mitglieder in Genossenschaften – über 100 Millionen allein in Europa. In Deutschland zählt die Genossenschaftliche Finanzgruppe mit der DZ Bank an der Spitze über 18 Millionen Mitglieder. In Österreich gibt es rund 1.800 Genossenschaften mit mehr als drei Millionen Mitgliedern. Neben dem Raiffeisensektor und den Wohnbaugenossenschaften gehören dazu vor allem die nach Schulze-Delitzsch organisierten Volksbanken und gewerblichen Genossenschaften – darunter prominente Marken wie Austria Presse Agentur, Expert oder SPORT 2000.

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