Die europäische Genossenschaft

  • Für genossenschaftlich orientierte Kooperationsvorhaben, die insofern ein grenzüberschreitendes Element aufweisen, als die Mitglieder ihren Sitz/Wohnsitz in mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten haben, wurde die Rechtsform der europäischen Genossenschaft (SCE) geschaffen. Hauptzweck einer SCE ist es, den Bedarf ihrer Mitglieder zu decken und deren wirtschaftliche oder/und soziale Tätigkeit zu fördern. Da die Regularien komplex sind und verschiedene Rechtsvorschriften zur Anwendung gelangen, ist die SCE auch heute noch nicht weit verbreitet.

Die wichigsten Infos zur SCE

  • Wer kann eine SCE gründen? Mindestens fünf physische und/oder juristische Personen, deren Wohnsitze/Sitze in mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten liegen. Ist für die Gründung ein Mindestkapital notwendig? Ja, die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile einer SCE müssen mindestens 30.000 Euro betragen. Die Satzung hat darüber hinaus einen Betrag festzulegen, den das Grundkapital bei Rückzahlung von Geschäftsguthaben aus der SCE ausscheidender Mitglieder nicht unterschreiten darf (mindestens aber 30.000 Euro). Kann das Nominale der Geschäftsanteile unterschiedlich hoch sein? Ja, wenn die Satzung unterschiedliche Kategorien von Geschäftsanteilen vorsieht. Der Nennwert innerhalb einer Kategorie hat jedoch gleich hoch zu sein. Wie hoch ist die Haftung eines Mitglieds und wann haftet es? Die Haftung reicht, sofern in der Satzung nicht anderes vorgesehen ist, nur bis zur Höhe des eingezahlten Geschäftsanteils. Ein Mitglied haftet nur im Falle einer Liquidation - sofern die Verbindlichkeiten nicht bedient werden können - oder eines Konkurses der SCE. Welche Gründungkosten fallen an?

    • gerichtliche Eingabe-, Eintragungskosten sofern nicht die Begünstigungen des Neugründungsförderungsgesetzes in Anspruch genommen werden sowie Veröffentlichungskosten
    • Kosten der Unterschriftsbeglaubigung der gewählten Vorstands- oder Verwaltungsratsmitglieder
    • eventuell anfallende Kosten für das Verhandlungsgremium
    Wird eine SCE im Firmenbuch eingetragen? Ja, sie entsteht mit Eintragung im Firmenbuch als Rechtspersönlichkeit. Um eingetragen zu werden sind folgenden Unterlagen vorzulegen:
    • Protokoll der Gründungsversammlung
    • Satzung
    • Aufnahmezusicherung des zuständigen Revisionsverbands
    • notariell oder gerichtlich beglaubigte Unterschriften der Vorstands- bzw. Verwaltungsratsmitglieder
    • Verzeichnis der Liste der Aufsichtsräte (bei dualistischem System)
    • Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer
    Wer kann Mitglied einer SCE werden? Dies ist von den Bestimmungen der Satzung abhängig. Es wird sich aber in der Regel um physische und juristische Personen, die einem bestimmten Berufszweig angehören, handeln. Investierende Mitglieder sind möglich. Wie erfolgen Ein- und Austritt? Der Beitritt erfolgt nach Abgabe einer Beitrittserklärung in der Regel durch Beschluss des Vorstands (oder des Vorstands und des Aufsichtsrats) bzw. des Verwaltungsrats. Der Austritt wird seitens des Mitglieds mit einem Kündigungsschreiben bekanntgegeben. Welche Art der Stimmrechte gibt es in der SCE? Es gilt grundsätzlich das Kopfstimmrecht. Sieht die Satzung dies vor, so kann einem Mitglied eine bestimmte Zahl von Stimmen zugeteilt werden (gesetzliche Begrenzungen Artikel 59 Abs. 2 VOSCE), die sich nach seiner Beteiligung an der genossenschaftlichen Tätigkeit - in anderer Form als einer Kapitalbeteiligung - richten. Das nach österreichischem Recht mögliche Anteilsstimmrecht ist in einer SCE nur für Genossenschaften in der Finanz- oder Versicherungsbranche möglich. Welche Organe gibt es in einer SCE?
    • Vorstand im dualistischen oder Verwaltungsrat im monistischen System = geschäftsführendes Organ
    • Aufsichtsrat = Kontrollorgan im dualistischen System
    • Generalversammlung = Gesellschafterversammlung d.h. oberstes Organ
    Wer führt in einer SCE die Geschäfte? Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat. Beide Organe können haupt- und oder ehrenamtlich tätig sein. Wer kann in einer SCE gewerberechtlicher Geschäftsführer sein? Ein Mitglied des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats oder ein Mitarbeiter gemäß den Bestimmungen des § 39 GewO. Darf eine SCE Gewinne erzielen? Ja. Die Besonderheit der SCE liegt darin, dass sie zwar die erwirtschafteten Leistungen an ihre Mitglieder weitergibt, um fördern zu können, ist aber die Erzielung von Gewinnen auch für die SCE eine notwendige Voraussetzung. Das Streben nach Gewinn kollidiert so lange nicht mit dem Förderauftrag, als die Gewinne nicht um ihrer selbst willen, sondern als Mittel zu Erfüllung des Förderauftrags angestrebt werden. Welche Rechnungslegungsvorschriften haben für eine SCE Bedeutung? Es gelten die Rechnungslegungsvorschriften des Sitzstaats. Welche steuerlichen Unterschiede gibt es zur SEG (Europäischen Gesellschaft)? Keine, mit folgender Ausnahme: Eine SCE unterliegt zwar der Körperschaftsteuer, es gibt jedoch keine Mindest-KÖSt.