ÖGV

Verbandstag legt Basis für gute Zukunft

  • Es ist weit mehr geworden als nur ein Kompromiss: Beim ordentlichen Verbandstag des ÖGV am 31. Mai in Wien haben die Mitglieder eine modernisierte Satzung beschlossen, welche alle Interessen ausgewogen berücksichtigt und den Verband zugleich zukunftsfit macht.

    „Der Verbandstag brachte das erhofft starke Signal, dass Volksbanken und gewerbliche Genossenschaften ihre historisch gewachsene starke Bindung im Rahmen des ÖGV auch in Zukunft beibehalten wollen“, resümierte ein zufriedener Interimspräsident Gerhard Hamel, der sich bis zuletzt für die neue Satzung stark gemacht hatte.

    Wie beim außerordentlichen Verbandstag im Dezember des Vorjahres vereinbart, wurde ein Regelwerk ausgearbeitet – zunächst von einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe, im Finale dann vom Verbandsrat –, welches letztlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit fand. „Kompromisse zu schließen, dauert manchmal länger als geplant, und Qualität ist hier wichtiger als Tempo. Wesentlich ist, dass – wie im Dezember angestrebt – eine Lösung gefunden wurde, die ein paritätisches und damit ausgewogenes Kräfteverhältnis der Mitglieder in allen Gremien sicherstellt“, hatte Hamel im Vorfeld um Zustimmung geworben.

    Modernisierte Satzung beschlossen

    Die reformierte Satzung – die nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde rechtswirksam wird – sieht im Kern vor, dass beide Mitgliedergruppen, Volksbanken und Warengenossenschaften, in allen wichtigen Gremien paritätisch vertreten sind. Dies gilt sowohl für das Aufsichtsgremium, den Verbandsrat, als auch das oberste Beschlussgremium, den Verbandstag. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

    • Verbandstag: Ein neuer Aufwertungsfaktor für die Stimmen der Gruppe Ware sorgt dafür, dass zwischen Volksbanken – hier zählen nun auch die Verwaltungsgenossenschaften dazu – und Warengenossenschaften ein Stimmenverhältnis von 50:50 hergestellt wird. Für Beschlüsse ist grundsätzlich eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Innerhalb der Gruppe Volksbank erfolgt dabei die Stimmengewichtung nach der Beitragsleistung, innerhalb der Ware gilt weiterhin das Kopfstimmrecht.
    • Verbandsrat und Präsidium: Jede der beiden Mitgliedergruppen stellt in Zukunft neun Vertreter im Verbandsrat, wobei auch hier eine Zweidrittelmehrheit für Beschlüsse erforderlich ist. Das Präsidium in der derzeitigen Form wird abgeschafft. Stattdessen konstituiert sich der Verbandsrat jährlich neu und bestellt dabei einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
    • Vorstand: Die Bestellung neuer Vorstände erfolgt in Zukunft auf Vorschlag eines unabhängigen Nominierungskomitees. In dieses Komitee wurden beim Verbandstag Roland Reichl (Aufsichtsratsvorsitzender der Volksbank Salzburg), Richard Bickel (Genossenschaftsratsvorsitzender der Volksbank Vorarlberg), Erwin Leitner (Obmann der ATP) und Werner Preinig (Vorstandsmitglied der Brauerei Schladming) gewählt. Die Satzung sieht übrigens auch die Möglichkeit vor, dass jede Gruppe ihren eigenen Verbandsanwalt bestellen kann, wobei davon derzeit nicht Gebrauch gemacht werden soll. Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds ist sowohl durch den Verbandsrat als auch durch den Verbandstag möglich.
    • Budget: Die Kosten und Budgets werden – soweit möglich – den einzelnen Mitgliedergruppen klar zugeordnet. Der Verbandstag kann die Erstellung des Budgets gegen nachfolgende Berichterstattung an den Verbandsrat delegieren – was am 31. Mai auch bereits geschah. Dadurch soll verhindert werden, dass bereits im Mai über das Budget des Folgejahres befunden werden muss, was exaktere Planungen erlauben soll. Für heuer und 2018 wird übrigens nach derzeitigem Planungsstand ein ausgeglichenes bzw. leicht positives Budget erwartet.