Die wichtigsten Fragen zur Genossenschaft

Welche gesetzlichen Gründungsanforderungen bestehen?

    • Annahme einer Genossenschaftsfirma
    • Schriftliche Abfassung der Satzung
    • Vorlage einer Aufnahmezusicherung des zuständigen Revisionsverbands
    • Eintragung der Satzung in das Firmenbuch

Wie viele Personen sind für die Gründung einer Genossenschaft notwendig?

  • Eine Mindestzahl von Gründungsmitgliedern ist im österreichischen Genossenschaftsgesetz nicht vorgesehen, es genügen daher bereits zwei Gründungsmitglieder.

Ist für die Gründung einer Genossenschaft ein Mindestkapital nötig?

  • Nein. Gestaltung der Kapitalbeschaffung und Höhe des zu zeichnenden Kapitals orientieren sich an der Größe und dem Leistungsspektrum der Genossenschaft sowie an der Mitgliederstruktur.

Welche Gründungskosten fallen an?

    • Die gerichtlichen Eingaben- und Eintragungskosten - sofern nicht die Begünstigungen des Neugründungsförderungsgesetzes in Anspruch genommen werden - sowie die Veröffentlichungskosten
    • Kosten der Unterschriftsbeglaubigung der gewählten Vorstandsmitglieder

Wer kann Mitglied einer Genossenschaft werden?

  • Das ist von den Bestimmungen der Satzung abhängig. Zumeist handelt es sich um natürliche und juristische Personen sowie unternehmerisch tätige eingetragene Personengesellschaften, die einem bestimmten Berufs- oder Geschäftszweig angehören. Auch die Mitgliedschaft ausländischer Unternehmen stellt seitens der österreichischen Gesetzgebung kein Problem dar.

Wie erfolgt der Eintritt? Wie der Austritt?

  • Ganz einfach! Der Beitritt erfolgt nach Abgabe einer Beitrittserklärung durch Beschluss des Vorstands (oder des Vorstands und Aufsichtsrats). Anders als bei Kapitalgesellschaften ist keine Meldung an das Firmenbuch nötig, auch ein Notar ist nicht erforderlich. Der Austritt wird seitens des Mitglieds mit einem Kündigungsschreiben bekanntgegeben.

Welche Art von Stimmrechten gibt es in der Genossenschaft?

  • Am verbreitetsten ist das Kopfstimmrecht (je Mitglied eine Stimme). Die Satzung kann aber auch ein Anteilsstimmrecht oder eine Mischung aus beiden vorsehen.

Welche Organe gibt es in einer Genossenschaft?

    • Vorstand: geschäftsführendes Organ
    • Aufsichtsrat: Kontrollorgan (obligatorisch ab 40 Arbeitnehmern)
    • Generalversammlung: Gesellschafterversammlung, das oberste Organ

Wer führt in einer Genossenschaft die Geschäfte?

  • Der Vorstand. Dieser kann haupt- oder ehrenamtlich tätig sein. In letzterem Fall besteht keine Sozialversicherungspflicht.

Wer kann in einer Genossenschaft gewerberechtlicher Geschäftsführer sein?

  • Ein Mitglied des Vorstands oder ein Mitarbeiter gemäß den Bestimmungen des § 39 GewO.

Kann das Nominale der Geschäftsanteile unterschiedlich hoch sein?

  • Der Nennbetrag eines Geschäftsanteils ist in der Satzung festgeschrieben und in der Regel für jedes Mitglied gleich hoch. Differenzierungen sind nur bei sachlicher Rechtfertigung unter Beachtung des relativen Gleichbehandlungsgrundsatzes - sofern die Reglung in der Satzung verankert ist - akzeptabel, obwohl aus Praktikabilitätsgründen nicht empfehlenswert. Die Zahl der Geschäftsanteile, die ein Mitglied erwerben kann oder zu erwerben hat (Mindestzeichnungsverpflichtung), bestimmt die Satzung.

Wie hoch ist die Haftung eines Genossenschafters, und wann haftet er?

  • Die Höhe der Haftung ist in der Satzung geregelt, zumeist handelt es sich um eine zusätzlich einfache Haftung. Beispiel: 1 Geschäftsanteil = 100 Euro, Haftung = 100 Euro, insgesamt kann das Mitglied also höchstens 200 Euro "verlieren". Ein Genossenschafter haftet nur im Falle der Liquidation oder des Konkurses der Genossenschaft.

Darf eine Genossenschaft Gewinne erzielen?

  • Selbstverständlich. Die Besonderheit der Genossenschaft gegenüber anderen Rechtsformen liegt zwar darin, dass sie die erwirtschafteten Leistungen an ihre Mitglieder weitergibt. Um die Mitglieder fördern zu können, ist aber die Erzielung von Gewinnen auch für die Genossenschaft eine notwendige Voraussetzung. Das Streben nach Gewinn kollidiert so lang nicht mit dem Förderauftrag, als die Gewinne nicht um ihrer selbst Willen, sondern als Mittel zur Erfüllung des Förderauftrags angestrebt werden.

Welche Rechnungslegungsvorschriften haben für Genossenschaften Gültigkeit?

  • Da die bei Genossenschaften gesetzlich vorgeschriebene Revision die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage sowie der Finanzlage der zu prüfenden Genossenschaft erfordert, ist die Erstellung eines Jahresabschlusses nach UGB in der Mustersatzung des Österreichischen Genossenschaftsverbandes verpflichtend verankert. Der Jahresabschluss hat aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie größenabhängig (§§ 22 Abs. 4 GenG, 221 UGB) auch aus Anhang und Lagebericht zu bestehen.

Welche steuerlichen Unterschiede gibt es z.B. zur GmbH?

  • Mit folgender Ausnahme keine: Genossenschaften unterliegen zwar der Körperschaftsteuer, es gibt jedoch keine Mindest-KÖSt.